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Vom: 08.04.08
EBA: Anforderungen an Türen in Eisenbahnfahrzeugen neugefasst
Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Anforderungen an Türen in Schienenfahrzeugen neu gefasst und dabei zusätzliche Nachweise gefordert. Grund ist, dass das EBA durch die bisherigen Vorschriften aus der EBO § 28 und 45, DIN EN 14752 und VDV-Schrift 111 die Sicherheit nicht hinreichend erfüllt sieht. So erwartet das EBA ab sofort, dass im Rahmen des Inbetriebnahmeverfahrens nach § 6 Abs. 1 TEIV folgende Maßnahmen nachzuweisen sind:
- Einklemmen von Personen,
- Mitschleifen von Personen und
- Anstoßen von Personen durch zulaufende Türen.
Die hierfür erforderlichen technischen Systeme und Komponenten, z. B. flächenhafte, berührungslos arbeitende Überwachungseinrichtungen (Lichtgitter, Scanner, etc.), Schließkantenüberwachungen (elektrische, induktive Kontaktleisten, etc.) sind laut der Behörde am Markt verfügbar, so dass diese umgehend innerhalb eines ganzheitlichen Sicherheitskonzeptes in die Fahrzeuge integriert werden können.
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