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Vom: 09.09.10
BAG-SPNV / DB: Musterlizenzvertrag regelt Nutzung der Produktnamen
Die Deutsche Bahn und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des SPNV (BAG SPNV) haben mit dem Musterlizenzvertrag die Basis dafür geschaffen, das gemeinsame Ziel bundesweit einheitlicher Produktbezeichnungen zu erreichen. Folgende Punkte werden durch einen Lizenzvertrag geregelt:
- Die Marken RE, RB und S-Bahn werden lizenziert.
- Die Lizenzmarken können innerhalb der Laufzeit des zugrunde liegenden Verkehrsvertrags und räumlich auf diesen begrenzt genutzt werden.
- Die Lizenzmarken dürfen nicht verändert werden, regionale Kennzeichnungen sind jedoch möglich.
- Die Vertragsparteien tragen dafür Sorge, dass das Ansehen der Lizenzmarken gestärkt wird.
- Eine gleichbleibend hohe Qualität der betriebenen Verkehre unter den Lizenzmarken ist sicherzustellen.
- Die Abrechnung der Lizenzgebühr von 0,4 Cent pro gefahrenem Zugkilometer zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erfolgt jährlich. (ri)
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