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Vom: 05.03.10
Interoperabilitätsrichtlinie 2008/57: Frist für Umsetzung läuft zur Jahresmitte ab
Für weitere Erleichterungen des grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrs durch technische und betriebliche Harmonisierung sind die Weichen gestellt. Dies berichtete Maurizio Castelletti, in der EU-Generaldirektion für Verkehr (GD Move) verantwortlich für die Entwicklung der Eisenbahnpolitk, heute in Köln.
Bis Juli müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die überarbeitete Interoperabilitätsrichtlinie 2008/57 in nationales Recht umgesetzt haben, sagte Castelletti auf dem 5. Internationalen Eisenbahnkongress des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). (ici)
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