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Vom: 19.01.12
Nordrhein-Westfalen: Tariftreue- und Vergabegesetz verabschiedet
Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat am 21.12.2011 das Tariftreue- und Vergabegesetz verabschiedet.
Öffentliche Aufträge dürfen danach nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten einen Mindestlohn von 8,62 EUR zahlen. Weiter können etwa soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt werden. Das Gesetz gilt auch für Aufträge im SPNV. (cm)
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