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Vom: 23.07.10
Personenverkehr: VRR-Vertrag kommt vor Bundesgerichtshof
Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 21.07.2010 dem Bundesgerichtshof ein Verfahren zur Entscheidung vorgelegt, bei dem es um die Rechtmäßigkeit des Vergleichsvertrages geht, den der Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) und DB Regio am 24.11.2009 geschlossen hatten.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wollte von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg abweichen, das eine Ausschreibungspflicht verneint hatte. Dies sollte jedoch nicht ohne Befassung des Bundesgerichtshofs geschehen. Die DB geht davon aus, dass der BGH die obergerichtliche Rechtsprechung bestätigen wird und der Vertrag eingehalten werden kann. (ici)
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