Politik

EU-Kommission: Gruppenfreistellungsverordnung für KV-Beihilfen geplant

Die EU-Staaten können intermodalen Verkehr oder die Verkehrsverlagerung von der Straße auf Bahn oder Binnenschiffe voraussichtlich künftig einfacher fördern.

Viele der Beihilfen dafür will die EU-Kommission nicht mehr vorab prüfen und genehmigen. Sie arbeitet an einer entsprechenden Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für den Landverkehr. Diese soll bis zum 4. Quartal 2025 angenommen werden. Bis zum 03.04.2024 sammelt die Kommission noch Ideen über eine öffentliche Konsultation. Jüngstes Beispiel für als unproblematisch eingestufte Subventionen ist ein Programm, mit dem die polnische Regierung intermodale Transporte bis zum 30.06.2026 mit rund 180 Mio. EUR bezuschussen will (Rail Business 14/24). (fh/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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