Tarifeinheitsgesetz: Mehrheitsverhältnisse in Betrieben stehen fest

DB Gebäude
Foto: DB/ Volker Emersleben

Die Deutsche Bahn (DB) startet zum 1. April 2021 mit der Umsetzung des rechtlich vorgeschriebenen Tarifeinheitsgesetzes (TEG). Das Unternehmen hat nunmehr die vom Gesetz geforderte „b

Das TEG hat Auswirkungen auf rund 38.000 der über 210.000 DB-Mitarbeitenden in Deutschland. Das Gesetz muss in den DB-Betrieben angewendet werden, in denen beide Gewerkschaften – die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) – dieselben Berufsgruppen vertreten. Betroffen sind 71 der 300 Betriebe des Konzerns. In 55 Betrieben kommen künftig ausschließlich die Regelungen mit der EVG zur Anwendung. In 16 Betrieben gelten dagegen etwa für Lokführer:innen und Zugpersonal nur die Tarifverträge der GDL.

DB-Personalvorstand Martin Seiler: „Es ist unsere gesetzliche Pflicht, das Tarifeinheitsgesetz umzusetzen. Dazu musste der Arbeitgeber zunächst feststellen, welcher Mehrheitstarifvertrag in welchem Betrieb zur Anwendung kommt. Ich erwarte, dass alle sich an Recht und Gesetz halten und dies nicht bestreiten.“

Das TEG kann nur durch eine Regelung aller Beteiligten außer Kraft gesetzt werden. Die DB ist dazu bereit. Sie hat beide Gewerkschaften gebeten, untereinander die Basis für gemeinsame Gespräche zu schaffen. Hierzu ist die EVG derzeit nicht bereit. So lange keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, ist der Konzern gesetzlich verpflichtet, das TEG anzuwenden.

Nach dem TEG gelten bei Tarifkollisionen nur die Tarifverträge der mitgliederstärksten Gewerkschaft im Betrieb. Die GDL hatte sich verweigert, ihre Mitgliederlisten in einem gemeinsamen Verfahren gegenüber einem unabhängigen Notar offenzulegen und setzt nach eigenen Angaben stattdessen auf juristische Auseinandersetzungen vor Arbeitsgerichten. Die DB musste daher eine begründete Annahme über die Mehrheitsverhältnisse treffen. Mitarbeitende nach ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit zu fragen, steht dem Arbeitgeber nicht zu. In die Bestimmung der Mehrheiten eingeflossen sind verschiedene Indizien, darunter die Ergebnisse der letzten Betriebsratswahlen. Auch die Ergebnisse eines notariellen Verfahrens zwischen DB und EVG wurden berücksichtigt.

Die Konsequenzen: Ab 1. April 2021 können beispielsweise Beschäftigte in GDL-Mehrheitsbetrieben kein Langzeitkonto mehr besparen oder ein bezuschusstes Verbund-Jobticket bestellen. (red/DB)

Artikel Redaktion Eurailpress
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