Infrastruktur & Ausrüstung

DB Netz: Keine Vergabe von Trassen-Rahmenverträgen

Die privaten Güterbahnen wünschen lieber Systemtrassen als Rahmenverträge; Foto: C. Müller

Die DB Netz AG kann für die Fahrplanjahre 2024 und 2025 keine Kapazität in Form von Rahmenverträgen zusichern. Dies teilte das Unternehmen gestern (17.01.2023) mit, wie der Verband „Die Güterbahnen“ verlautete.

Das sei anders angekündigt gewesen, so der Verband. Begründet worden sei dies mit dem von Beginn an anspruchsvollen Zeitplan. Auch die um zwei Wochen verlängerte Anmeldefrist Ende August 2022 war zusätzlich herausfordernd gewesen, so DB Netz. Diese verlängerte Anmeldefrist sei notwendig geworden, weil die rechtlichen Rahmenbedingungen erst im Sommer und die komplexen Zuweisungsregeln erst im September geklärt werden konnten. Aus diesem Grund habe die DB Netz bereits Ende Dezember 2022 darüber informiert, dass sich die Veröffentlichung der Rahmenverträge auf 2023 verschieben würde.

„Wenn die Trassenverträge für den Netzfahrplan 2024 im Spätsommer 2023 geschlossen sind, können die EVU der DB Netz AG formlos, vertraulich und freiwillig melden, welche Trassen sie im Netzfahrplan 2025 wieder anstreben“, heißt es weiter. Dies erlaube der DB Netz, schon sehr früh eine fundierte Fahrlagenplanung durchzuführen und potenzielle Trassenkonflikte mit neu zu erwartenden Trassenanmeldungen frühzeitig bestmöglich zu moderieren. Der Verband „Die Güterbahnen“ fordert, auf die Rahmenverträge dauerhaft zu verzichten. Stattdessen sollte der Gesetzgeber konsequent die Einführung der Systemtrassen-Logik aus dem Deutschlandtakt-Konzept vorantreiben. Bis April 2025 vor dem Start des üblichen Trassenbestellprozesses sollte die Neuregelung umgesetzt sein. (sl/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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