Recht

Ausgleich für geschützte Riffe: Planänderungsbeschluss für Fehmarnbeltquerung

Zehn Monate nach Abweisung der Klagen gegen den Bau des Fehmarnbelttunnels durch das Bundesverwaltungsgericht hat Schleswig-Holstein einen Planänderungsbeschluss für das Projekt erlassen.

Darin werden drei im letzten Jahr entdeckte und geschützte Riffstrukturen nahe der künftigen Tunneltrasse berücksichtigt. Laut Landesverkehrsminister Bernd Buchholz wurde die Befreiung von den Verboten des gesetzlichen Biotopschutzes für zusätzliche Riffflächen erteilt. Zum Ausgleich werden neue Riffstrukturen angelegt. Die geplanten Kompensationsmaßnahmen grenzen an das FFH-Gebiet Sagas-Bank und erstrecken sich über insgesamt 17,5 Hektar. (as)

Artikel Redaktion Eurailpress
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