Politik

Baden-Württemberg: Land finanziert zusätzliches Sicherheitspersonal für Bus und Bahn

Für die Kontrolle der 3G-Regeln im ÖPNV stellt das Verkehrsministerium in Stuttgart bis zu 6 Mio. EUR bereit. Damit unterstützt das Land die Verkehrsunternehmen bei der Finanzierung von externen Sicherheitskräften in Bus und Bahn.

Seit Ende November 2021 dürfen Fahrgäste (mit der Ausnahme von Schülerinnen und Schülern außerhalb der Ferien) den Öffentlichen Personennahverkehr nur noch mit einem Impf-, Genesenen- oder Testnachweis benutzen (3G-Regel). Die Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, dies stichprobenhaft zu kontrollieren. Die Kosten für die Sicherheitskräfte seien im regulären Budget der Verkehrsunternehmen nicht enthalten, so Verkehrsminister Minister Winfried Hermann. Hinzu komme, dass die Verkehrsunternehmen durch die anhaltende Covid 19-Pandemie seit nunmehr fast zwei Jahren trotz staatlicher Rettungsschirme hohe Zusatzbelastungen zu bewältigen haben. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress