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Bundesnetzagentur/EBA Schneebedingte Sperrungen maximal für 24 Stunden

Winterdienst bei der Bahn; Quelle: Deutsche Bahn AG

Bundesnetzagentur und Eisenbahn-Bundesamt haben auf Beschwerde der Wettbewerbsbahnen die Wintervorbereitungen von DB Netz und DB Station und Service untersucht, nachdem im „Schneechaos“ im Februar 2021 einzelne Strecken tagelang gesperrt waren.

Der vorab veröffentlichte Entscheidungstenor verpflichtet DB Netz nun unter Androhung eines Zwangsgelds, gesperrte Strecken binnen 24 Stunden wieder befahrbar zu machen“, teilt der Interessensverband Mofair heute (27.10.2021) mit. Entsprechende Regelungen müsse die DB in ihre Zugangsbedingungen aufnehmen. Gelinge die Wiederfreigabe künftig nicht innerhalb eines Tages, müsse DB Netz belegen, dass sie objektiv nicht in der Lage war, ausreichend Vorsorge zu treffen. Mofair-Präsident Tobias Heinemann: „Hervorragende Qualität muss einziger Maßstab für die Steuerung der Monopolbereiche Gleisnetz, Stationen und Bahnstromnetz sein. Betriebswirtschaftliche Ziele des integrierten Konzerns dürfen diese nicht relativieren“. (as)

Artikel Redaktion Eurailpress
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