Politik

Bundesnetzagentur: Verfahren im Bereich Entgeltregulierung

Die Bundesnetzagentur hat gegenüber der DB Netz AG und weiteren Unternehmen Verfahren zur Festlegung des Ausgangsniveaus für Kosten und Betriebsleistungen eingeleitet.

Dies ist die Voraussetzung dafür, dass Eisenbahninfrastrukturunternehmen ihre Entgelte in der ersten Regulierungsperiode von 2019 bis 2023 festlegen können. „Die bisherige Entgeltregulierung hat die Voraussetzung für faire Wettbewerbsbedingungen im Eisenbahnsektor geschaffen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, und ergänzt: „Jetzt geht es darum, die notwendigen Anreize zur Kostensenkung der Infrastrukturbetreiber zu geben, um die Wettbewerbsfähigkeit der Eisenbahn zu unterstützen. Die Bundesnetzagentur greift dabei nicht in die Details unternehmerischen Handelns ein, sondern setzt auf die Kreativität und Expertise der Unternehmensführung, um Effizienzfortschritte zu ermöglichen.“ Die Behörde überprüft für einen ausgewählten Bezugszeitraum, welche Kosten den Unternehmen entstanden sind und wie groß die Betriebsleistung war. Für jedes Jahr innerhalb der Regulierungsperiode wird der Zielkostenrahmen dann mit Hilfe von Preisentwicklungspfaden vorgegeben. (cm)

 

Artikel Redaktion Eurailpress
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