Politik

Bundestag: Reform zum Bauvertragsrecht verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat am 10.03.2017 in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses beraten und verabschiedet.

Dabei hat der Gesetzgeber eine aus Sicht des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) besonders strittige Passage gestrichen. Der aus Sicht des VDB kritische § 650c Abs. 4 des Gesetzentwurfes wurde gestrichen. Dieser hätte nach Ansicht des VDB den bisher geltenden und „bewährten“ Konsens am Bau aufgekündigt, weil er den Auftraggeber rechtlich einseitig privilegiert hätte. „Das nun beschlossene Gesetz kann eine gute Partnerschaft für eine moderne Schieneninfrastruktur bewahren“, sagte VDB-Hauptgeschäftsführer Ben Möbius. (cm)

 

Artikel Redaktion Eurailpress
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