Politik

Bundestag: Verkehrsausschuss nimmt Schienenlärmschutzgesetz an

Der Verkehrsausschuss hat am 29.03.2017 den Weg frei gemacht für die Verabschiedung des von der Bundesregierung vorgelegten Schienenlärmschutzgesetzes.

In der Ausschusssitzung stimmten alle Fraktionen der Vorlage in der durch einen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD geänderten Fassung zu. Heute wird sich der Bundestag abschließend mit der Neuregelung befassen. Der Gesetzentwurf sieht mit Beginn des Netzfahrplans 2021 am 13.12.2020 ein Verbot des Einsatzes lauter Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz vor. Laut der Vorlage soll ein relativer Schallemissionsgrenzwert festgelegt werden, der beim Betrieb von Güterzügen nicht überschritten werden darf. Erreicht werden soll die Lärmsenkung vor allem durch die Umrüstung der Güterwagen auf leise Bremsen. In dem Gesetzentwurf sind auch Voraussetzungen für Ausnahmen und Befreiungen von dem Verbot geregelt. Mehr zu den Änderungen in Rail Business 14/17. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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