Politik

EU-Kommission: Deutschland darf Kombinierten Verkehr bis Ende 2026 fördern

Die Bundesregierung darf die stärkere Nutzung von Eisenbahn und Binnenschiff im Rahmen des Kombinierten Verkehrs (KV) bis Ende 2026 weiter subventionieren.

Am Freitag (28.10.2022) teilte die EU-Kommission mit, dass sie eine entsprechende Verlängerung der „Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen“ genehmigt. Zuletzt war das vor 20 Jahren zum ersten Mal gebilligte Unterstützungsprogramm im April bis zum 30.09.2022 verlängert worden. Laut Kommission darf die Bundesregierung das Budget des Programms um 388,5 Mio. EUR auf insgesamt etwa 1,5 Mrd. EUR aufstocken. Für die Jahre 2017 bis 2022 waren 526,2 Mio. EUR genehmigt worden. Auch die Liste der beihilfefähigen Kosten wird erweitert. Bisher stehen darauf der Kauf von Grundstücken für Umschlaganlagen, der Bau der für den Umschlag nötigen Infrastruktur und von Gebäuden sowie der Kauf der nötigen Umschlagausrüstung. Künftig sind auch Zuschüsse möglich, wenn Einrichtungen oder Ausrüstung erneuert werden müssen. Maximal 80 % der förderfähigen Kosten werden übernommen. (fh/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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