Recht

EU-Kommission: Vertragsverletzungsverfahren gegen Bulgarien und Deutschland

Die Europäische Kommission leitet regelmäßig rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ein, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen.

Wegen der mangelhaften Umsetzung der Richtlinie 2016/2370/EU gibt es nun Vertragsverletzungsverfahren gegen Bulgarien und Deutschland, teilt die Kommission heute (12.11.2021) mit. Mit dieser Richtlinie wurde die Richtlinie 2012/34/EU zur Öffnung des Schienenverkehrsmarktes geändert. Eisenbahnunternehmen mit Sitz in der EU dürfen damit grundsätzlich Personenverkehrsdienste überall in der Union erbringen. Zudem werden die Vorschriften über die Unparteilichkeit des Infrastrukturbetreibers gestärkt. Bulgarien und Deutschland müssen nun binnen zwei Monaten auf die Beanstandungen der Kommission reagieren. (as)

Artikel Redaktion Eurailpress
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