Europäische Kommission: Neue Leitlinien für das transeuropäische Verkehrsnetz TEN-V

Ausgebaut werden soll das europäische Netz der Verkehrskorridore; Quelle: EU/TENtec

Die Europäische Kommission schlägt vor, wichtige Teile des transeuropäischen Verkehrsnetzes TEN-V nicht erst 2050, sondern bereits 2040 fertigzustellen. Neun europäische Verkehrskorridore (European Transport Corridors, ECTs) sollen die Schiene, Straße und Wasserstraßen betreffenden Korridore Core Network Corridors (CNCs) und Rail Freight Corridors (RFCs) integrieren.

Führende Vereinigungen von Industrieunternehmen und Eisenbahninfrastrukturbetreibern haben die EU-Vorlage vom 15. Dezember 2021 begrüßt. Sie kann helfen, die Verkehrsemissionen um 55 Prozent bis 2030 und 90 Prozent bis 2050 zu reduzieren. Nötig seien jetzt „angemessene und zusätzliche Finanzierungszusagen“ auf staatlicher und EU-Ebene. Die Kommissions-Vorlage fordert außerdem mehr Umschlagterminals, verbesserte Umschlagkapazitäten an Güterterminals, kürzere Wartezeiten an Bahngrenzübergängen, längere Züge, um mehr Fracht auf sauberere Verkehrsträger zu verlagern, und die Möglichkeit, LKWs netzweit zu transportieren.

Darüber hinaus wurde ein klarer Schwerpunkt auf die Entwicklung eines Hochgeschwindigkeitsbahnnetzes zwischen den wichtigsten Knotenpunkten Europas gelegt. Auf den großen TEN-V-Personenbahnstrecken sollen bis 2040 Züge mit 160 km/h oder schneller fahren können. Generell sei aber die Anbindung urbaner Knotenpunkte von Bedeutung: „Die weitere Integration städtischer Knotenpunkte in das TEN-V-Netz ist von entscheidender Bedeutung, da der Schiene noch immer eine erhebliche Anzahl von Last-Mile-Infrastrukturen für den Güterverkehr und multimodale Verbindungen für Passagiere fehlen. All dies wird ohne ausreichende und zielgerichtete Finanzierung und Investitionen für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und die Gewährleistung einer starken regulatorischen Stabilität in den Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität nicht erreicht werden.“

UIRR: Aktionsplan für Schienengüterverkehr nötig

Am selben Tag, an dem die TEN-V-Verordnung überarbeitet wurde, veröffentlichte die Europäische Kommission den Aktionsplan zur Förderung des Fern- und grenzüberschreitenden Personenverkehrs. Auch für den Schienengüterverkehr wird ein solcher Plan benötigt, fordert die Internationale Union für den kombinierten Verkehr Schiene-Straße UIRR.

„Die beiden scheinbar gegensätzlichen Bereiche Schienenpersonenverkehr und Schienengüterverkehr sollten umfassend und nicht einseitig aus Sicht einer der beiden interessierten Seiten angegangen werden, wie im Aktionsplan vorgeschlagen“, heißt es bei der UIRR. Der Personenverkehr genießt in der EU traditionell Vorrang. Das erregt Unwillen bei der Schienengüterverkehrsbranche: „Der europäische Sektor Kombinierter Verkehr Schiene-Straße fordert, dass unverzüglich ein ähnlicher Aktionsplan für den Fern- und grenzüberschreitenden Schienengüterverkehr herausgegeben wird.“ Derzeit könnten „die intermodalen Eisenbahndienste nicht in der für notwendig erachteten Qualität und Qualität erbracht werden“, da die Mitgliedstaaten den bestehenden Rechtsrahmen der Union nicht vollständig und korrekt umsetzen. Weiterhin behinderten „hohe und vielfältige Trassenentgelte, insbesondere in Form von Aufschlägen“, die Wettbewerbsfähigkeit. Intermodale Züge würden häufig aufgrund ihrer Länge, des Bruttogewichts und der Lichtraumanforderungen zusätzlich berechnet. Daher sei die „Erstattung von Trassenzugangsentgelten zum Ausgleich unbezahlter externer Kosten konkurrierender Verkehrsträger“ nötig.

„Ein optimales Kapazitätsmanagement sollte auf der sozioökonomischen Kosten-Nutzen-Analysemethode basieren, die im kürzlich veröffentlichten Kommissionsvorschlag zur Überarbeitung der TEN-V-Verordnung vorgeschlagen wurde. Die Bahninfrastruktur ist hervorragend geeignet, schwere Lasten wie 740 m lange 2000-t-Güterzüge zu transportieren, die für Gesellschaft, Klima, Umweltschutz und Wirtschaft besser genutzt werden sollen“, betonte UIRR-Präsident Ralf-Charley Schultze.

Erforderlich seien auch erhebliche Investitionen des Sektors in Rollmaterial. „Es ist anzumerken, dass fast 9 von 10 intermodalen Güterzügen grenzüberschreitende Züge sind, während insgesamt etwa jeder zweite europäische Güterzug mindestens eine Binnengrenze zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union überquert. Im Jahr 2020 legte der durchschnittliche intermodale Güterzug eine Strecke von 921 km zurück. Die UIRR fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan für den Fern- und grenzüberschreitenden Schienengüterverkehr vorzulegen.“

Enak Ferlemann MdB: TEE 2.0-Konzept fördern

Auf den Personenzugbereich konzentrierte sich der bisherige Parlamentarische Staatssekretär im deutschen Bundesverkehrsministerium Enak Ferlemann in einem Interview für das digitale RailTech Magazin „International & Highspeed Trains“ vom 29. Dezember 2021. Ferlemann ging auf das Trans Europ Express (TEE) 2.0-Konzept vom September 2020 ein, das seinerzeit von Verkehrsminister Andreas Scheuer promotet wurde. „Im Mai 2021 wurde ein Rail Summit vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur organisiert. Während dieses Gipfels unterzeichneten 21 Mitgliedstaaten eine Absichtserklärung zum TEE 2.0 und verpflichteten sich, das Konzept zu unterstützen. Im September 2021 fand während des Halts des Connecting Europe Express in Berlin eine Konferenz zum internationalen Bahnverkehr statt. Vertreter europäischer Institutionen, staatlicher Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreiber sowie von Fahrgästen und Umweltverbänden diskutierten die nächsten Schritte zur Umsetzung des Konzepts TEE 2.0.“

Partner solle auch die Plattform Internationaler Schienenpersonenverkehr IRP sein. Das neue TEE 2.0-Konzept solle von Lissabon in Portugal und Malaga in Spanien bis Tallinn in Estland, von Rom in Italien bis Stockholm in Schweden und von Budapest in Ungarn bis Amsterdam in den Niederlanden gehen: „Dabei wird das TEE 2.0-Netz wesentlich umfangreicher als das ursprüngliche TEE-Netz.“ Basierend „auf den aktuellen marktorientierten Rahmenbedingungen des Vierten Eisenbahnpakets“ sollten auch nicht-staatliche Bahnunternehmen grenzüberschreitende Tages- und Nachtzugverbindungen anbieten. (red./hfs)

Artikel Redaktion Eurailpress
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