Recht

Fehmarnbelt-Tunnel: Bundesverwaltungsgericht stoppt Bauarbeiten auf Fehmarn

Quelle: Femern

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Bauarbeiten für den Fehmarnbelt-Tunnel auf deutscher Seite gestoppt.

Damit folgen die Richter einem Antrag des Aktionsbündnisses, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung. Das Aktionsbündnis hatte am 13.01.2022 beantragt, dass das Ausbaggern des Tunnelgrabens vor Fehmarn im Bereich von geschützten Riffen untersagt wird, bis das Gericht in etwa drei Monaten über einen Eilantrag des Bündnisses gegen die Arbeiten entschieden hat. In einem Beschluss, der am Tag darauf (14.01.2022) getroffen wurde, verlangt das Gericht nun vom Land Schleswig-Holstein: Es sei „sicherzustellen, dass mit Eingriffen in Riffflächen, bezüglich derer gemäß den Urteilen des Senats ein ergänzendes Verfahren durchzuführen war, noch nicht begonnen wird“. Das Verkehrsministerium in Kiel hatte im Zuge dieses „ergänzenden Verfahrens“ im September 2021 die Zerstörung der geschützten Riffe für den Tunnelbau erlaubt, aber den dänischen Bauherrn Femern A/S verpflichtet, an anderer Stelle in der Ostsee vor Fehmarn neue Riffe anzulegen. Das Aktionsbündnis reichte gegen diesen Beschluss Klage und den Eilantrag ein. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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