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Gefahrgut: Drei Länder zeichnen RID zu Affenpockenvirus

In drei Länder kann bislang die multilaterale Sondervereinbarung RID 2/2022 zur Beförderung des Affenpockenvirus im Schienenverkehr angewendet werden.

Die von Deutschland Ende Juni initiierte Sondervereinbarung wurde kurz darauf von Großbritannien und kürzlich von Norwegen unterzeichnet. Damit dürfen ansteckungsgefährliche Stoffe, welche den Affenpockenvirus enthalten - mit Ausnahme von Kulturen des Affenpockenvirus - befördert werden. Die Vereinbarung gilt bis zum 31.12.2025 in allen Unterzeichnerstaaten. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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