Die Baumaßnahmen der Kölner Nord-Süd-Stadtbahn in der 3. Baustufe könnten bald beginnen, denn das Verwaltungsgericht Köln entschied zu Gunsten von Stadt und Bezirksregierung Köln im Falle von Grundstücks-Enteignungen entlang der geplanten Trasse.
Allerdings können die Beteiligten noch vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ziehen, berichtet „Report-K“. Nach Auffassung des Gerichts sei die Besitzeinweisungsentscheidung rechtmäßig. Das Bauvorhaben habe für die öffentlichen Verkehrsinteressen eine erhebliche Bedeutung. (jb)
Kölner Nord-Süd-Stadtbahn: Gericht weist Klage gegen Grundstücksenteignung zurück
https://www.eurailpress.de/en/nachrichten/politik/detail/news/koelner-nord-sued-stadtbahn-gericht-weist-klage-gegen-grundstuecksenteignung-zurueck.html
Kölner Nord-Süd-Stadtbahn: Gericht weist Klage gegen Grundstücksenteignung zurück
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