Mobilitätsservice-Zentrale: Weiterhin zentrale Telefonnummer zum Ortstarif

Auch mobilitätseingeschränkt fährt es sich gut mit der Bahn; Quelle: DB Regio

Eine gute Sache ist die bundesweit einheitliche Telefonnummer 030 65212888. Mit ihr können mobilitätseingeschränkte Fahrgäste zum Ortstarif zentral ihre Anfragen und Bestellungen aufgeben, unabhängig vom jeweiligen Eisenbahnunternehmen.

Die Bundesländer und regionalen Aufgabenträger haben jetzt die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) neu organisiert und die DB Station&Service AG zum 01.01.2022 mit der Durchführung der Dienstleistung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für drei Jahre beauftragt. Auch für den Schienenpersonenfernverkehr wird die Leistung angeboten und mit den Fernverkehrsunternehmen vertraglich vereinbart, heißt es dazu beim Bundesverband SchienenNahverkehr. Damit sei gewährleistet, dass diese Leistung für den Nah- und Fernverkehr in ganz Deutschland weiterhin mit hoher Qualität erbracht wird.

„Der Schienenverkehr gehört zur Daseinsvorsorge und muss deshalb für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen zugänglich sein“, sagt Rainer Genilke, Staatssekretär im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg. „Deshalb begrüße ich sehr, dass mobilitätseingeschränkte Menschen wie bisher über die Mobilitätsservice-Zentrale weiterhin schnell, unkompliziert und vor allem zentral Unterstützung bei ihrer geplanten Reise mit der Bahn erhalten. Jetzt gilt es aber, auf politischer Ebene eine dauerhafte Regelung dafür zu finden.“

„Für unsere mobilitätseingeschränkten Fahrgäste wollten wir immer eine zentrale Anlaufstelle für die Anmeldung von Hilfeleistungen – unabhängig davon, welches Verkehrsunternehmen die Beförderung durchführt. Wir freuen uns, dass wir dies jetzt auch für die kommenden drei Jahre gesichert haben. Nun ist der Gesetzgeber gefordert, langfristige Planungssicherheit für alle zu schaffen, indem die Mobilitätsservice-Zentrale in Umsetzung der neuen europäischen Fahrgastrechtverordnung als Pflichtaufgabe des größten Stationsbetreibers, DB Station&Service, in das Regulierungsgesetz aufgenommen wird“, fordert Frank Zerban, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands SchienenNahverkehr, der die Interessen der Aufgabenträger im Nahverkehr auf der Schiene vertritt.

Die DB Station&Service AG freut sich, sagt deren Leiter Vertrieb Mobility Friedemann Keßler, „im Einvernehmen mit der gesamten Branche und im Sinne der mobilitätseingeschränkten Reisenden einen bundeseinheitlichen Service anbieten zu können. Gemeinsam mit dem Bundesverband SchienenNahverkehr setzen wir die erfolgreiche Zusammenarbeit auch zukünftig weiter fort.“ Die Kosten, die für die Mobilitätsservice-Zentrale im Bereich des SPNV anfallen, werden ab 2022 in die Stationsentgelte eingepreist und von den Aufgabenträgern bzw. Bundesländern getragen. Damit konnte eine bundeseinheitliche und branchenverträgliche Lösung gefunden werden. (red./bsn/hfs)

Artikel Redaktion Eurailpress
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