Neuer DB-Anlauf für Tariffrieden - Tarifpluralität ist OK

Tarifverhandlungen betreffen auch die Bahnsteigaufsicht; Quelle: DB

Wird bei der Deutschen Bahn jetzt der tarifpolitische Gordische Knoten zerschlagen? DB-Personalvorstand Martin Seiler trat am 15. Juli 2021 mit neuen Vorschlägen an die betrieblichen Tarifpartner und die Öffentlichkeit. Ein Kernpunkt: dauerhafte Tarifpluralität im DB-Konzern.

Ziel der neuen arbeitgeberischen Charmeoffensive ist nach Worten Seilers, die Situation der Tarifvertragsparteien Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) nachhaltig zu befrieden. Dazu lud die DB beide Gewerkschaften im DB-Konzern dazu ein, „in Gespräche über ein geordnetes Miteinander einzutreten.“ Derzeit führt die DB mit der GDL Tarifverhandlungen, in denen eine Einigung noch in weiter Ferne zu sein scheint. Zugleich wuchsen in den letzten Monaten immer stärkere Animositäten zwischen den beiden Gewerkschaften, sie belasten zusätzlich eine Einigung.

 „Wir sind bereit, erneut die Hand auszustrecken und gemeinsam eine Regelung zu suchen, die ein geordnetes Nebeneinander der Gewerkschaften bei der Bahn ermöglicht. Wir brauchen Tariffrieden und ein Zeichen der Vernunft aller drei Tarifparteien“, erklärte deshalb DB-Vorstand Seiler und betonte: Damit sei „eine Existenzsicherung der GDL verbunden“, welche „niemals von der DB in Frage gestellt worden war“. Manche schroffen Töne seitens der DB hatten freilich zuvor auch Spielraum für andere Auslegungen gelassen, die jetzige Klarstellung ist deshalb gewiss hilfreich.

Ängste der GDL

Somit werden jetzt genau jene Hinweise des bahn managers aufgegriffen, die unsere Redaktion in der Ausgabe #1/2021 so ausdrückte: „2015 trat das Tarifeinheitsgesetz TEG in Kraft. Es besagt kurz gefasst: Sofern nicht bei Tarifverhandlungen sofort alle Gewerkschaften an einem Strang ziehen, also an einem Tisch mit dem Arbeitgeber verhandeln, wird lediglich der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft angewendet. Es gilt also ein betriebsbezogenes Mehrheitsprinzip.  

Seitdem bangt der GDL-Vorsitzende Claus Weselsky um die Existenz seiner Gewerkschaft. Lautstark warnt er vor der drohenden „Vernichtung“. Bis Ende 2020 sicherte ein sogenannter Grundlagen-Tarifvertrag von 2015 das Nebeneinander der GDL und der größeren EVG. Diese Vereinbarung zwischen Deutscher Bahn und GDL verhinderte die Wirksamkeit des Tarifeinheitsgesetzes. Doch im September 2020 schloss die EVG mit der DB einseitig einen Tarifvertrag ab, der - als „Corona-Notvertrag“ firmierend – eine magere Lohn- und Gehaltserhöhung ab 2022 um nur 1,5 Prozent sowie Kündigungsschutz für alle Beschäftigten bis Anfang 2023 umfasste. Prompt kündigte Bahn-Personalvorstand Martin Seiler an: ‚Wenn eine oder beide Gewerkschaften keine Anschlussregelung wollen, werden wir das Tarifeinheitsgesetz vom 1. Januar 2021 an sukzessive anwenden.‘“

Das war aus Sicht des Arbeitgebers logisch, doch für die Tarifverhandlungen mit der GDL toxisch. Daher schlug bahn manager Anfang dieses Jahres vor: „Kann die Quadratur des Kreises gelingen? Vielleicht. Wenn sich nicht jeder mit jedem beharkt… Ansatzpunkt für eine Einigung wäre die mehrfach wiederholte Äußerung des GDL-Vorsitzenden Weselsky: „Wir verweigern uns nicht der Verantwortung in Corona-Zeiten.“ Am 11. Februar 2021 hatte er zudem unerwartet mild beteuert: „Deshalb haben die systemrelevanten ehrenwerten Berufe im Eisenbahnsystem definitiv mehr verdient als 1,5 Prozent für zwei Jahre.“ Gut so! Also etwas mehr Lohn als durch die EVG ausgehandelt, aber nicht mehr unbedingt 4,5 Prozent mehr Lohn wie zuvor an die Öffentlichkeit gebracht.  

 

Was steht also gegen eine Verlängerung der GDL-Sonderregelung bei der DB für einige Wochen? In der Zwischenzeit könnte die DB EVG und GDL zu einem Runden Tisch einladen, an dem künftig Fragen der Strukturverschlankung des Konzerns gemeinsam beraten werden. Einzelne Beschlüsse zur finanziellen Zurückhaltung der DB-Führungskräfte können sofort gefasst werden. Die DB-Führung muss sowieso liefern. Warum soll sie nicht versuchen, Praxiserfahrungen der Belegschaft aufzugreifen und ihre Lernwilligkeit zu demonstrieren?

Dann als Zeichen des good will die Zusage der DB, über einen Corona-Bonus für die Belegschaft zu verhandeln. EVG und GDL vereinbaren für die Zeit von Tarifverhandlungen der GDL mit der DB ein Moratorium für Verbalattacken. Die DB erlaubt es der GDL weiterhin, einen Separat-Tarifvertrag zu verhandeln und diesen zu akzeptieren. Sofern dazu die Zustimmung der EVG notwendig ist, sollte sie sich nicht verweigern, schließlich ist sie staatstragend und sollte den Imagegewinn des kleinen Konkurrenten verschmerzen können. Unmöglich? Man wird doch träumen dürfen?“

DB: Verhandlungen mit EVG und GDL

Im Online-Bericht vom 7. Juli 2021 hatte bahn manager zudem das DB-Angebot eines „moderierten Prozesses oder einer Schlichtung mit der GDL“ gelobt und darauf verwiesen, dass diese Idee kongruent geht mit Vorschlägen aus den Reihen des wirtschaftsnahen Instituts der deutschen Wirtschaft IW. 

Die neuen Vorschläge der Deutschen Bahn klingen so: „Die DB schlägt vor, eine Vereinbarung zu schließen, in der der Weg hin zu einer geordneten Koexistenz verabredet wird. Ziel sei es, zwischen den beteiligten Tarifvertragsparteien EVG, GDL und DB einvernehmliche Lösungen auszuloten, wie die Tarifeinheit bzw. die Tarifpluralität in den Betrieben der DB vereinbart werden kann. Der Gesprächsprozess soll dem Vorschlag zufolge unter Zuhilfenahme eines oder mehrerer von allen Seiten ausgewählten Moderatoren im August und September stattfinden. Die Gewerkschaften wurden gebeten, sich bis zum 26. Juli zum Vorschlag zu äußern. Unabhängig davon laufen die Tarifverhandlungen mit der GDL weiter.“

Wie im Januar 2021 der bahn manager weist jetzt der DB-Personalvorstand darauf hin, dass das geltende Tarifeinheitsgesetz “ein Nebeneinander zweier Tarifverträge in einem Betrieb“ zulässt – aber nur, wenn „von allen Beteiligten eine gemeinsame Vereinbarung getroffen“ wird. DB-Personalvorstand Martin Seiler: „Eine Lösung zwischen GDL, EVG und DB über eine geordnete Koexistenz würde möglichst umfangreich die Interessen aller Tarifvertragsvertragsparteien berücksichtigen und tarifliche Kollisionen durch unterschiedliche Regelungen ausbalancieren.“

Die Gewerkschaften sollten das Gesprächsangebot annehmen – beide Gewerkschaften. Auch Forderungen der EVG wurden bislang nicht komplett befriedigt. Ein Zurück hinter Kernpunkte des EVG-DB-Tarifvertrags vor allem beim Kündigungsschutz kann es nicht geben. Beide Gewerkschaften können also eigentlich nur gewinnen. (red./hfs)

Artikel Redaktion Eurailpress
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