Recht

Niederlande: Gericht spricht NS frei beim Verfahren Limburg

Im Fall der Unregelmäßigkeiten bei der Ausschreibung des Betriebs des Regional- und Nahverkehrs der Provinz Limburg hat die staatliche Bahn NS nun einen Freispruch auf höchster Ebene erzielt.

Das Gericht für Industrie- und Handelsangelegenheiten (College van Beroep voor het Bedrijfsleven) hat in höchster Instanz entschieden, dass die NS und ihre Tochtergesellschaften keinen Missbrauch einer wirtschaftlich beherrschenden Stellung begangen haben und dass die NS die von der Regulierungsbehörde ACM (Autoriteit Consument en Markt) verhängte Strafe in Höhe von 41 Mio. EUR nicht zahlen muss. In Übereinstimmung mit dem Urteil des Rotterdamer Gerichts urteilte das höchste Gericht, dass es keinen Beweis für den Machtmissbrauch durch die Staatsbahn gibt und dass der von der niederländischen Regulierungsbehörde vermutete Zusammenhang zwischen dem Besitz der Konzession für den Personenverkehr auf dem niederländischen Kernnetz und dem Machtmissbrauch in Bezug auf die Ausschreibung in Limburg im Jahr 2014 einer weiteren Untersuchung bedarf. Das Gericht wies die Berufung von ACM zurück, da die Beweise nicht ausreichend waren. 2014 hatte die NS-Tochter Abellio das Verfahren der Provinz gewonnen, deren Verkehrsbehörde vergab aber 2016 den Auftrag an die DB-Tochter Arriva, nachdem die NS Unregelmäßigkeiten bei der Ausschreibung auf ihrer Seite gemeldet hatte. In deren Konsequenz traten damals NS-Chef Timo Huges und einige andere Manager zurück. (qv/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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