Recht

Oberlandesgericht Schleswig: Land muss Vergabeverfahren Akku-Netz Los Nord fortführen

Der Vergabesenat des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts hat heute, 28.10.2021, die Entscheidung der Vergabekammer des Landes teilweise aufgehoben.

Zusätzlich hat das OLG die Vergabestelle angewiesen, das Verfahren für das Akku-Netz Los Nord „unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats“ fortzuführen. Gegen die geplante Vergabe des Netzes an die RDC Autozug Sylt GmbH hatte die DB Regio AG zunächst einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer und dann Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt. Der Senat des OLG hat Zweifel, dass der von der Vergabestelle vorgesehene Bieter die notwendige technische und berufliche Eignung ausreichend nachgewiesen hat. Dafür sei eine Referenz über die Durchführung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im SPNV vorzulegen, was der Bieter nicht getan habe. (as)

Artikel Redaktion Eurailpress
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