Recht

OLG Frankfurt/M.: DB muss geschlechtsneutrale Ansprache umsetzen

Die Deutsche Bahn muss bei der Nutzung von Angeboten des Unternehmens zwingend eine geschlechtsneutrale Ansprache wählen.

Es darf bei der Nutzung von Angeboten des Unternehmens nicht zwingend eine Anrede als „Herr“ oder „Frau“ angeben. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am 21.06.2022 entschieden (Az. 9 U 92/20). Eine nicht binäre Person hatte geklagt, bereits das Landgericht Frankfurt am Main hat 03.12.2020 zugunsten der klagenden Person entschieden (Az. 2-13 O 131/20). Die DB muss laut OLG-Urteil nun bis zum 01.01.2023 das allgemeine Buchungssystem für Online-Fahrkarten umstellen. Bezüglich der Ausstellung von Fahrkarten, Schreiben des Kundenservice, Werbung und gespeicherte personenbezogene Daten muss die Umstellung ohne Frist sofort erfolgen. Das OLG hat der klagenden Person zudem wegen der Verletzung des Benachteiligungsverbots eine Entschädigung in Höhe von 1000 EUR zugesprochen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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