Recht

Schweiz: Cargo Sous Terrain nimmt parlamentarische Hürden

Quelle: CST

Das Projekt Cargo Sous Terrain (CST) hat jetzt die zweite parlamentarische Hürde genommen.

Nach dem Ständerat hat nun der Nationalrat das Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport (UGüTG) verabschiedet und damit die juristische Voraussetzung für den Bau des privat finanzierten, unterirdischen Gesamtlogistiksystems geschaffen. Zwar gibt es noch einige Differenzen zu der vom Ständerat beschlossenen Fassung des Gesetzes, doch sollen diese im bevorstehenden Differenzbereinigungsverfahren eliminiert werden. Die CST AG als Trägerunternehmen des Projekts kann nun die Planungen für die erste Teilstrecke von 67 km von Härkingen-Niederbipp nach Zürich bis zur Baubewilligungsreife angehen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes können auch die für die Realisierung notwendigen Verfahren auf Bundes- und Kantonsebene beginnen. Dabei handelt es sich um die Sach- und Richtpläne sowie das Bewilligungsprozedere in Regie des Bundesamts für Verkehr. Ebenso muss die CST AG zusammen mit den Gemeinden und Kantonen entlang der ersten Teilstrecke deren Realisierung vorbereiten. 2026 soll der Bau beginnen. (ben/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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