Politik

Schweiz: Pauschaler Energieansatz bei Güterzügen diskriminierend

Bei den Trassenkosten dürfen im Güterverkehr Energiekosten nicht pauschaliert werden; Foto: C. Müller

Die Schweizer Infrastrukturbetreiber müssen zum Fahrplanjahr 2019 den relativen Verbrauchswert für den Energiekonsum im Güterverkehr anpassen.

Die Schiedskommission im Eisenbahnverkehr (SKE) ordnet die Differenzierung des bisherigen pauschalen Energieansatzes an, der nach Meinung der SKE diskriminierend für den Netzzugang sei. Im Leistungskatalog 2019 sei ein zusätzlicher relativer Verbrauchswert für die Zuggattung Ferngüterzug einzuführen. Die Verfügung der SKE ist rechtskräftig. Die Division Infrastruktur der SBB wird nun bis 01.09.2017 erste Daten und einen Umsetzungsvorschlag präsentieren. Aufgrund der bisherigen Bemühungen konnte die Branche bereits eine Senkung des relativen Verbrauchswertes auf 0,0168 kWh/Btkm umsetzen. Weiter wurde die Möglichkeit der Messung des Stroms direkt ab Fahrdraht eingeführt. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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