Recht

Stuttgart 21: Lange Gäubahn-Unterbrechung ist laut Gutachten nicht rechtens

Die geplante jahrelange Unterbrechung der Gäubahn durch Stuttgart 21 ist nicht von der Planfeststellung gedeckt.

Zu diesem Ergebnis kommt das juristische Gutachten von Prof. Urs Kramer (Universität Passau), das BUND, Landesnaturschutzverband, Pro Bahn und VCD in Auftrag gegeben haben. Damit sei der Abbau der Gleise nicht zulässig. Vielmehr müsse die Planfeststellung aufgrund einer geänderten Sachlage an die Realität angepasst werden. Mit der Inbetriebnahme von Teilen von Stuttgart 21 im Dezember 2025 ist eine jahrelange Unterbrechung der Gäubahn nach Zürich kurz vor dem Stuttgarter Hauptbahnhof geplant. Dies entspreche einer Stilllegung, die von der DB erst beantragt werden müsse, stellt Kramer fest. Auch für den Fall, dass im Stilllegungsverfahren kein Unternehmen die Panoramabahn sofort übernehme, sei die Strecke für den Schienenverkehr bis zum Hauptbahnhof gewidmet und freizuhalten. (as)

Artikel Redaktion Eurailpress
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