Recht

Bundeskartellamt eröffnet Verfahren gegen Deutsche Bahn

Fahrkartenschalter der DB; Foto: DB/Kranert

Das Bundeskartellamt hat gegen die Deutsche Bahn ein Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung beim Vertrieb von Fahrkarten für den Schienenpersonenverkehr eingeleitet. Dies hat die Behörde am 30.01.2014 mitgeteilt.

Laut Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, wird der Frage nachgegangen, „warum Wettbewerber der Deutschen Bahn ihre Fahrkarten nicht an den Bahnhöfen verkaufen können“. Auch der Vertrieb von Fahrkarten, den die Deutsche Bahn für andere Unternehmen vornimmt, komme auf den Prüfstand. „Funktionierender Wettbewerb beim Fahrkartenverkauf ist essentiell für den Wettbewerb auf der Schiene“, so Mundt. Das Bundeskartellamt wird untersuchen, in wie weit unterschiedliche Provisionshöhen beim Fahrkartenvertrieb für Wettbewerber gerechtfertigt sind. Außerdem soll geklärt werden, ob die Deutsche Bahn die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung gemeinsamer Tarife dazu missbraucht, Wettbewerber darüber hinaus auch zur Nutzung der Vertriebsleistungen der Deutschen Bahn zu verpflichten.
Die DB sieht dem Verfahren nach eigenen Worten „gelassen entgegen“. „Die Forderung, Fahrkarten konkurrierender Eisenbahnunternehmen für den Fernverkehr in DB-Reisezentren mit zu verkaufen, entspricht nicht dem Gedanken von freiem Wettbewerb. Der Fahrpreis und der Vertrieb der Fahrkarten sind zentrale strategische Wettbewerbsfaktoren“, sagt Ulrich Homburg, DB-Vorstand Personenverkehr. Und im Nahverkehr gebe es einen funktionierenden Wettbewerb beim Vertrieb von Fahrkarten, so Homburg weiter.
Nach Informationen von Rail Business wurde das Verfahren durch eine Beschwerde des privaten Fernverkehrsbetreibers Hamburg-Köln-Express (HKX) angestoßen. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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