Recht

Bundesverwaltungsgericht: Neue Spessartstrecke ist Neubaustrecke

Die neue Trasse zwischen Laufach und Heigenbrücken muss als Neubaumaßnahme und nicht als Ausbaumaßnahme betrachtet werden.

Dies hat sich heute (22.01.2014) vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig ergeben. Grund war die Klage von Bürgern aus Heigenbrücken, die mehr Lärmschutzmaßnahmen an der neuen Trasse fordern. Die Deutsche Bahn wie auch das Eisenbahn-Bundesamt haben dieses Teilstück als Teil der Ausbaustrecke Hanau – Nantenbach bewertet. Das Gericht verlangt nun, dass für die Schallschutzberechnungen nun „realistische Zahlen“ zugrunde gelegt werden müssten. Nach den deutlichen Hinweisen des Gerichts ließen sich die DB Netz AG und das EBA auf einen Vergleich ein. Sie verpflichteten sich, aufgrund der Einstufung der Spessartrampe als „Neubau“ neue Berechnungen anzustellen. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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