Recht

EEG-Novelle: Kleinen Bahnen werden begünstigt

Im künftigen EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) sollen Schienenbahnen bereits ab 3 GWh Jahresverbrauch begünstigt werden – aktuell liegt die Grenze bei 10 GWh. Dies ist auch Teil des Referentenentwurfes aus dem Bundeswirtschaftsministerium (Rail Business-Eilmeldung vom 12.02.2014).

Dafür steigt aber die EEG-Umlage: ab 2015 von 15 % der vollen Umlage auf bis zu 30 % im Jahr 2018. Der Referentenentwurf ist noch nicht fertig: Die Industrie-Ausnahmen werden erst nach Gesprächen mit der EU-Kommission eingearbeitet. Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia wird kommenden Montag (17.02.2014) in Berlin erwartet. Nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entfielen mit 10.964 GWh zuletzt 10,2 % der begünstigten Strommenge auf die Schienenbahnen. Sie rangierten damit unter den begünstigten Branchen auf Platz 4. (msa/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress