Recht

EU-Kommission: Hohe Kartellstrafen für DB und ÖBB

Das Kartell aus ÖBB und DB hatte Preise für Ganzzugdienstleistungen bei ihren Angeboten „Balkantrain“ und „Soptrain“ abgesprochen; Foto: ÖBB/RCG

Die Europäische Kommission hat Kartell-Geldbußen von 49,154 Mio. EUR für die ÖBB und die Deutsche Bahn verhängt.

Das Kartell hatte Preise für Ganzzugdienstleistungen bei ihren Angeboten „Balkantrain“ und „Soptrain“ abgesprochen. DB Schenker muss 31,798 Mio. EUR zahlen, die ÖBB-Tochter Express Interfracht 17,356 Mio. EUR. Kühne+Nagel aus der Schweiz, ebenfalls am Kartell beteiligt, wurde aber mit keiner Geldbuße belegt, da es die Kronzeugenregelung nutzte. Den ÖBB- bzw. DB-Töchtern wurde im Rahmen dieser Regelung die Geldbuße ermäßigt, da sie bei der Untersuchung mit der Kommission kooperierten und einem Vergleich zustimmten. Die Preisabsprachen fanden im Zeitraum vom Juli 2004 bis Juni 2012 statt. Die Kommission hatte das Verfahren im Sommer 2013 gestartet (Rail Business vom 20.06.2013). Die DB ist bereit, Ansprüche von Kunden anzuerkennen: „Sollten Schenker-Kunden aufgrund des von der EU-Kommission festgestellten Sachverhalts berechtigte Schadensersatzansprüche haben, sind wir selbstverständlich gesprächsbereit“, so der Konzern gegenüber der Nachrichtenagentur DPA. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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