Recht

EU-Kommission: Klage gegen Tschechien vor dem EuGH

Tschechien hat die EU-Vorschriften zur Eisenbahnsicherheit nicht komplett umgesetzt; Foto: C. Müller

Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Tschechische Republik beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu verklagen.

Grund sei, so teilte die Kommission am 22.10.2015 mit, dass das Land die Richtlinie 2004/49/EG über die Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft nicht ordnungsgemäß umgesetzt und angewendet habe. Die Richtlinie sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten eine Sicherheitsbehörde sowie eine unabhängige Stelle für die Untersuchung von Unfällen und Störungen eingerichtet wird und gemeinsame Grundsätze für das Management sowie die Regelung und Überwachung der Eisenbahnsicherheit festgelegt werden. Konkret sei durch die tschechischen Rechtsvorschriften nicht gewährleistet, dass die Untersuchungsstelle spätestens eine Woche nach Eingang einer Unfall- oder Störungsmeldung ihre Untersuchung aufnehmen kann. Auch ist nicht sichergestellt, dass die abschließenden Untersuchungsberichte den Betroffenen zugeleitet und die Sicherheitsempfehlungen ordnungsgemäß an die Sicherheitsbehörde gerichtet werden. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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