Recht

Mackinger ./. Salzburg AG: Gerichtsverfahren im Oktober

Am 15.10.2014 beginnt der Prozess zwischen Verkehrschef Gunter Mackinger auf der einen Seite und der Salzburg AG auf der anderen Seite.

Dies hat das Landgericht Salzburg verkündet. Laut Klageschrift lautet der wesentliche Klagegrund, dass die Versetzung des jahrelang amtierenden Verkehrsdirektors der Salzburg AG, Gunter Mackinger, vom 31.07.2014 mit Wirkung zum 01.08.2014 „verschlechternd und damit unwirksam“ sei. Dies vor allem deshalb, weil der Kläger, „der seit Jahrzehnten die operative Betriebsleitung der Eisenbahnbetriebe innehatte, aus dieser Position enthoben wurde und in Zukunft als rein strategischer Verkehrsdirektor ohne Betriebsleitertätigkeit tätig sein soll“. Laut Klage entspräche die Versetzung darüber hinaus nicht den arbeitsrechtlichen Vorschriften, da keine Zustimmung des Betriebsrats eingeholt worden sei und die Versetzung zudem dem am 04.10.2000 abgeschlossenen Arbeitsvertrag entgegenstehe. Grundsätzlich sei zu klären, so das Gericht, ob Mackinger überhaupt unter den Versetzungsschutz des Paragrafen 101 des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) falle. Dafür sei zu klären, ob er leitender oder „normaler“ Angestellter sei. Laut Klage sei er kein leitender Angestellter, da ihm die Dispositionsfähigkeit hinsichtlich personaler Angelegenheiten fehle. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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