Recht

Mainz 2013: Betriebspflicht damals nicht verletzt

Im Sommer 2013 kam es in Mainz Hbf zu einem Personalengpass auf dem Stellwerk, der zu zahlreichen Zugausfällen führte. Nun hat dies ein gerichtliches Nachspiel.

Am 19.08.2015 verhandelt das Verwaltungsgericht Mainz mündlich die Klage der DB Netz AG gegen das Eisenbahn-Bundesamt, wie das Gericht am 11.08.2015 mitteilte. Die DB Netz wendet sich gegen einen Bescheid, den das EBA damals erlassen hatte. Die Behörde hatte die DB Netz AG angewiesen, den uneingeschränkten sicheren Betrieb des Stellwerks sofort wieder aufzunehmen und besetzungsbedingte Ausfälle zu verhindern. Die DB Netz ist nach Angaben des Verwaltungsgerichts der Ansicht, nicht das EBA, sondern die Bundesnetzagentur sei zuständig. Es sei nicht um Betriebssicherheit oder Betriebspflicht gegangen, sondern um die Bereitstellung von Schienen. Die Betriebspflicht sei auch nicht verletzt worden, denn es habe sich um eine unvorhersehbare, vorübergehende Einschränkung im Bahnverkehr gehandelt. Die DB Netz hat nach ihrer Ansicht alles Zumutbare zur Behebung unternommen. Die DB hatte damals zahlreiche neue Mitarbeiter eingestellt. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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