Recht

München: Weiteres Baurecht für 2. S-Bahn-Stammstrecke

Für den westlichen Abschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke von Laim bis Hauptbahnhof liegt „rechtsgültiges Baurecht“ vor.

Dies sagte Bayerns Verkehrsminister Joachim Herrmann (CSU) am 16.02.2017 im Wirtschaftsausschuss des Landtages. Bisher waren für diesen Abschnitt sieben Klagen anhängig, so der Minister. Die Kläger hatten gegen die baubedingten Belastungen Klage eingereicht. Nun konnten alle Streitigkeiten beigelegt werden. Für den mittleren Abschnitt vom Hauptbahnhof bis zur Isar liegt bereits gültiges Baurecht für die Hauptbaumaßnahmen vor. Für den östlichen Planfeststellungsabschnitt von der Isar bis zum Leuchtenbergring sind im Moment noch Klagen anhängig. Offizieller Spatenstich für die 2.Stammstrecke ist am 05.04.2017 am Marienhof. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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