Recht

OLG Frankfurt/Main: DB Netz haftet für Verspätungen bei bestimmten internen Kodierungen

Die DB Netz AG ist für die Bereitstellung von Trassen zu den vertraglich vereinbarten Trassenzeiten verantwortlich und haftet für von ihr verursachte Verspätungen.

Ein entsprechendes Urteil veröffentlichte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 2 U 88/21). In dem Fall bestätigte das OLG einen Schadenersatzanspruch von gut 60.000 EUR eines Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) im SPNV gegenüber DB Netz. Dem EVU war vom SPNV-Aufgabenträger 2016 und 2017 wegen Verspätungen an Haltepunkten die Vergütung gekürzt worden, für den entstandenen Schaden von 560.000 EUR wollte es Schadenersatz von DB Netz. Das EVU müsse für den Anspruch im Einzelfall ein schuldhaftes Verhalten von DB Netz nachweisen. Hat die DB Netz die Verspätung allerdings in ihrem internen Kodiersystem ihrem eigenen Verantwortungsbereich zugewiesen, müsse sie im Einzelfall widerlegen, dass die Verspätung nicht durch sie verursacht sei. Schadenersatz zugesprochen bekam das EVU in diesem Fall für Verspätungen von mehr als 90 Sekunden, die im Kodiersystem unter „Betriebsplanung/Betriebsführung, Infrastrukturtechnik und bauliche Gründe“ gelistet waren. Für beide Seiten ist Revision zum Urteil zugelassen. (jgf)

Artikel Redaktion Eurailpress
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