Recht

Rechtsstreit: Sind Bahnhofsvorplätze öffentlich?

Das Verwaltungsgericht Köln wird sich mit der Frage beschäftigen, ob Bahnhofsvorplätze öffentlich gewidmet sind.

Die Deutsche Bahn hat eine entsprechende Klage gegen die Stadt Köln eingereicht und ein Eilverfahren beantragt. Die DB hat am Kölner Hbf auf der Domseite mit der Daimler-Tochter Mytaxi einen Exklusivvertrag über die Nutzung der Vorfahrt abgeschlossen, die Stadt aber hat die Fläche öffentlich gewidmet. Bis November 2014 konnten alle Taxen der Taxiruf-Genossenschaft gegen eine Zahlung von 6000 EUR jährlich die Fläche nutzen, dann wollte die DB 160.000 EUR jährlich. Zu einem Vertrag kam es mit MyTaxi, der aber nicht umsetzbar ist, da die Stadt sich weigert, die seit 2006 bestehende öffentliche Widmung zu ändern. Diese „überlagert gegebenenfalls auch die Verfügungsgewalt der Deutschen Bahn als Eigentümerin“, so die Stadt. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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