Recht

Region Wien: Direktvergabe des VOR an ÖBB unrecht

Der VOR (Verkehrsverbund Ost-Region) muss seine geplante Direktvergabe (Rail Business 4/15) neu aufrollen.

Das Verwaltungsgericht Wien hat dies am 18.02.2015 entschieden. Dem VOR wird eine Intransparenz im Vergabeprozess vorgeworfen. Der VOR hatte die Direktvergabe am 12.12.2014 als Ergänzung zum bestehenden Dienstleistungsvertrag angekündigt, ließ aber offen, um welche Leistungen es sich bei der Vergabe konkret handeln soll. Daraufhin hat die WestBahn Einspruch erhoben. Später wurde klar, dass der VOR Regionalzüge von und zum Wiener Westbahnhof vergeben wollte, die als Ersatz für weggefallene eigenwirtschaftliche Fernverkehrszüge fahren sollen. Die WestBahn will als Reaktion auf das Urteil nun eine „optimierte“ Verkehrslösungen für die Strecke Wien - St. Pölten –Amstetten präsentieren. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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