Recht

Schienenkartell: DB legt Berufung ein

Das Landgericht Frankfurt/M. hat am 03.08.2022 die Schadensersatzklage der DB Netz AG und anderer DB-Unternehmen gegen Moravia Steel, einem tschechischen Stahlhersteller, und anderer Unternehmen wegen Verjährung abgewiesen.

Das Gericht geht davon aus, dass Beschäftigte der DB das Schienenkartell bereits im Jahr 2007, d.h. fünf Jahre vor dem Bundeskartellamt, hätten entdecken können und es nur wegen grober Fahrlässigkeit nicht erkannt haben. Diesen Vorwurf weist die DB „entschieden zurück“. Selbst die kartellbeteiligten Unternehmen haben die Verstöße erst 2011 erkannt – und auch das nur, weil ein Kronzeuge aus dem Kreis der Kartellbeteiligten das Bundeskartellamt und die Strafverfolgungsbehörden auf das Kartell aufmerksam machte. Deshalb wird die DB wegen „gravierenden Fehlern im Sachverhalt und in der rechtlichen Bewertung“ Berufung einlegen. Mehrere Schienenlieferanten hatten zwischen 2001 und 2010/11 rechtswidrig Lieferquoten und Preise für Lieferungen an die DB abgesprochen. Das Bundeskartellamt verhängte Bußgelder von insgesamt 134,5 Mio. EUR. Die DB hat im Dezember 2012 eine Schadensersatzklage über mehrere hundert Millionen Euro vor dem Landgericht Frankfurt/M. erhoben. Mit den Stahlherstellern ThyssenKrupp, voestalpine und Stahlberg Roensch konnte die DB bereits Vergleiche über hohe Schadensersatzzahlungen abschließen. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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