Recht

Schweiz: Arbeitsrecht für Personal im öffentlichen Verkehr wird überarbeitet

Für Angestellte im öffentlichen Verkehr gilt ein spezielles Arbeitszeitgesetz (AZG). Es soll den Betrieb von Bahnen, Trams, Bussen, Seilbahnen und Schiffen gewährleisten.

Der Schweizer Bundesrat hat am 22.01.2014 beschlossen, dieses Gesetz den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Der Kreis der Betroffenen wird präzisiert. Zudem werden die Vorschriften zu Pausen, Ruhesonntagen und Nachtarbeit neu gefasst. Der Bundesrat hat im Zuge der Vernehmlassung zur AZG-Revision, die bis Ende April 2014 dauert, die AZG-Änderungen sowie deren Erläuterung veröffentlicht. Die Vorschläge des Bundesrats basieren größtenteils auf den Vorarbeiten der Eidgenössischen Arbeitszeitgesetzkommission. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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