Recht

Schweiz: Beschwerde gegen Ausbau Zugersee Ost abgewiesen

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat eine Beschwerde gegen den von den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) geplanten Bau einer Doppelspur in Walchwil und weitere Infrastrukturmaßnahmen auf der Strecke Zug–Arth-Goldau (Zugersee Ost) abgewiesen.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte das Projekt im August 2015 genehmigt. Dagegen legte die IG Neat Zug Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein, u. a. mit der Begründung, die Plangenehmigung beruhe auf einer falschen Lärmermittlung. Das Gericht hat diese Einwände nun als unbegründet zurückgewiesen. (as)

 

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress