Recht

Schweiz: Gericht: Beschwerde von Talgo ohne aufschiebende Wirkung

Die SBB können jetzt die Stadler-Züge für die Gotthard-Linie bestellen; Grafik: Stadler

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) der Schweiz hat einen für die SBB erfreuliche Entscheidung gefällt: Der Beschwerde von Talgo gegen den im Mai 2014 an Stadler Rail erfolgten Zuschlag zum Bau von 29 neuen Zügen wird keine aufschiebende Wirkung erteilt.

Damit konnten SBB und Stadler trotz Gerichtsverfahren die Vertragsunterzeichnung vollziehen. Die Beschwerde von Talgo ist die letzte verbleibende, Alstom hat seine Beschwerde bereits zurückgezogen. Durch das Gerichtsverfahren hat sich das Projekt um einige Monate verzögert. Die möglichen Auswirkungen auf den ab 2019 geplanten Einsatz der Züge wollen SBB und Stadler jetzt abklären. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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