Recht

Schweiz: Löhne der italienischen Crossrail-Lokführer „branchenüblich“

Das Schweizer Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die Löhne der italienischen Crossrail-Lokführer mit Dienstort Brig als branchenüblich und damit gesetzeskonform beurteilt.

Nach einer Beschwerde der Gewerkschaft SEV war das BAV vom Bundesverwaltungsgericht aufgefordert worden, die Arbeitsbedingungen bei Schweizer Unternehmen im internationalen Schienengüterverkehr zu prüfen. Die Erhebung bei zehn Unternehmen hat ergeben, dass auch ohne Crossrail bei den Löhnen bereits eine Spannweite von rund 20 % besteht. Im Fall Crossrail wurde zudem berücksichtigt, dass die Lokführer in Italien wohnen und rund 70 % ihrer Arbeit in Italien leisten, wo die Lebenshaltung rund 30 % günstiger ist als in der Schweiz. Daher sei eine Differenz von rund 15 % gegenüber den bisher tiefsten Löhnen für in der Schweiz tätige Lokführer gerechtfertigt, so das BAV. (as)

 

Artikel Redaktion Eurailpress
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