Recht

Schweiz: Urteil im Lohnstreit Crossrail ./. BAV rechtskräftig

Das Urteil des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts vom 15.12.2015 (Rail Business vom 21.12.2015) ist rechtskräftig.

Dies teilte jetzt die Gewerkschaft SEV mit. Weder Crossrail noch das Bundesamt für Verkehr (BAV) hätten Einspruch eingelegt. Laut SEV sei damit klar, dass Bahnunternehmen mit Sitz in der Schweiz verpflichtet sind, ihrem Personal die in der Schweiz üblichen Löhne zu bezahlen. Als Grundlage müssen die vorliegenden Gesamtarbeitsverträge von SBB Cargo, SBB Cargo International und BLS gelten. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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