Recht

Sperrung von Fernbushaltestellen rechtmäßig

Die von der Stadt Köln zum 28.10.2015 beabsichtigte Sperrung des Breslauer Platzes und der Gummersbacher Straße für Fernbusse ist rechtmäßig.

Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschlüssen vom 22.10.2015 entschieden (Az.: 18 L 2421/15, 18 L 2455/15, 18 L 2466/15, 18 L 2522/15). Die Stadt Köln will den zentralen Fernbusbahnhof zum Flughafen verlegen, hiergegen hatte mehrere Fernbusunternehmen Eilrechtsschutz beantragt. Die Unternehmen machten vor allem geltend, sie verfügten noch über lang laufende Konzessionen. Außerdem stelle der Busbahnhof am Flughafen Köln Bonn schon deshalb keine angemessene Alternative dar, weil er sich weit außerhalb der Innenstadt befinde. Laut Gericfht können die Unternehmen kein Recht ableiten, die dort genannten Haltestellen dauerhaft beizubehalten. Denn die Stadt Köln habe nachvollziehbar und überzeugend dargelegt, dass an beiden bisherigen Halteplätzen gefährliche Verkehrssituationen bestünden, die eine Verlegung der Haltestellen rechtfertigten. Laut Polizei hätten sich an beiden Orten vom September 2014 bis August 2015 zusammen 132 Unfälle ereignet. Laut der Fernbusunternehmen sei die Statistik aber zu „undifferenziert“. Sie wollen gegen das nicht rechtskräftige Urteil Revision einlegen. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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