Recht

Strecke Gerolstein – Prüm: Betrieb ab 2015 geplant – Urteil wird wohl rechtskräftig

Die Rhein-Sieg-Eisenbahn (RSE) rechnet damit, noch im Februar die Betriebsbewilligung für die Westeifelstrecke Gerolstein – Prüm erteilt zu bekommen. Das Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Koblenz hat keine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Damit steht dem Land Rheinland-Pfalz nur noch die Nichtzulassungsbeschwerde offen, wozu das Land vier Wochen nach Zustellung des Urteils Zeit hat – davon werde das Land aber „nach dem heutigen Kenntnisstand“ keinen Gebrauch machen werde, so die RSE. Das OVG hat letztinstanzlich der RSE Recht gegeben (Rail Business vom 03.01.2014 und Rail Business 4/14) und ihr die Betriebsbewilligung zugesprochen. Vor Gericht wurde die RSE vom Rechtsanwaltskanzlei Brauner, Schurgers, Uhlenhut vertreten. Die RSE wurde von mehreren Bahnen und Vereinen unterstützt: Vulkaneifelbahn, Eifelbahn, Rheinische Eisenbahn, Brohltal-Schmalspureisenbahn, Ilztalbahn, Eifelbahn e.V. und IG Westeifelbahn e.V. Die Westeifelstrecke soll ab Frühjahr 2015 wieder zur Verfügung stehen. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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