Recht

Sylt-Shuttle: Rückschlag für das Land

Derzeit ist völlig offen, wer ab Dezember 2015 den Sylt-Shuttle fährt; Foto: C. Müller

Das Land Schleswig-Holstein wird beim Autozug Sylt nicht zum Zuge kommen.

Das Landgericht Frankfurt/M. hat den Antrag des Landes auf einstweilige Verfügung gegen die DB Netz (Rail Business 8/15) abgewiesen. Dies hat das Verkehrsministerium gegenüber Rail Business bestätigt. Das soll ohne vorherige Anhörung erfolgt sein, wie zu hören war. Wie sich das Land nun verhalten wird, ist noch offen. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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