Recht

Tägliche und wöchentliche Ruhezeit: EuGH urteilt zugunsten des Lokführers

Die tägliche Ruhezeit eines Lokführers kommt zur wöchentlichen Ruhezeit hinzu, auch wenn sie dieser unmittelbar vorausgeht. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am 02.03.2023 entschieden.

Geklagt hatte ein Lokführer der ungarischen Bahngesellschaft MÁV-Start. Der Gerichtshof stellt in seinem Urteil fest, dass die tägliche und die wöchentliche Ruhezeit zwei autonome Rechte sind, mit denen unterschiedliche Ziele verfolgt werden. Die tägliche Ruhezeit ermöglicht es dem Arbeitnehmer, sich für eine bestimmte Anzahl von Stunden, die nicht nur zusammenhängen, sondern sich unmittelbar an eine Arbeitsperiode anschließen müssen, aus seiner Arbeitsumgebung zurückziehen. Die wöchentliche Ruhezeit ermöglicht es ihm, sich pro Siebentageszeitraum auszuruhen. Folglich ist den Arbeitnehmern die tatsächliche Inanspruchnahme beider Rechte zu gewährleisten. Zudem muss die tägliche Ruhezeit unabhängig von der Dauer der in nationalen Regelungen vorgesehenen wöchentlichen Ruhezeit gewährt werden. (as)

Artikel Redaktion Eurailpress
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