Recht

Teutoburger Wald-Netz: WestfalenBahn nimmt Nachprüfungsantrag zurück

Die WestfalenBahn hat ihren Nachprüfungsantrag im Vergabeverfahren Teutoburger Wald-Netz zurückgenommen.

Damit ist der Termin am 01.07.2015 vorm Oberlandesgericht Düsseldorf hinfällig. Nachdem die Vergabekammer Westfalen der Argumentation der WestfalenBahn Ende Februar 2015 umfassend gefolgt war, hat die WestfalenBahn in der Zwischenzeit ausreichend Rechtsklarheit auf anderem Wege erlangt, beispielsweise durch obergerichtliche Entscheidungspraxis in vergleichbaren Verfahren. Nach umfassender Neubewertung dieser Situation wollte die WestfalenBahn den Beteiligten die Weiterführung des Verfahrens nicht zumuten. Damit kann die Vergabe an Keolis/Eurobahn wie von den Aufgabenträgern geplant erfolgen. (Rail Business vom 06.11.2014) (tm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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